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Haustausch: was tun, wenn eine Familie den Tausch im letzten Moment absagen muss?

Sie haben mit HomeLink einen Haustausch vereinbart und kurz vor der Abreise erfahren Sie, dass ein Mitglied Ihrer Tauschfamilie erkrankt ist und unfähig ist zu reisen. Was tun?

Wenn Sie sich für Ferien mit Haustausch entscheiden, dann wählen Sie das Abenteuer. Solche Vorkommnisse sind zwar rar, aber es kann tatsächlich passieren, dass ein vereinbarter Tausch abgesagt werden muss. Was also, gilt es in einer solchen Situation zu unternehmen.

Wenn ein Tausch mit HomeLink vereinbart wird, ermöglicht der vorgefasste Online-Vertrag den Tauschpartnern die wichtigsten Abmachungen schriftlich festzuhalten. Damit wird Missverständnissen vorgebeugt, welche mitunter aufgrund von Sprachunterschieden entstehen können. Der Vertrag besitzt mehr moralischen Wert als Rechtskraft. Er verbindet die beiden Tauschparteien und verpflichtet diese, die Vereinbarung einzuhalten, bzw. nur im äussersten Notfall zu annullieren. Zum Beispiel aufgrund eines Krankheits- oder Todesfalls.

Wenn ein Vertrag annulliert werden muss, beginnt die Lösungssuche für den geschädigten Tauschpartner und dies geschieht in drei Schritten:

  1. Der Tauschpartner, welche den Tausch abgesagt hat, sucht nach einer Lösung in seinem Umfeld: ein Cousin, dessen Wohnung gerade frei ist, ein Onkel, der ein Ferienhaus in der Nähe besitzt…
  2. Gleichzeitig macht die HomeLink-Vertretung im besagten Land einen Solidaritätsaufruf innerhalb der HomeLink-Mitglieder ihres Landes. In der Regel kann auf diese Art ein Ersatz gefunden werden. Dieser ist möglicherweise nicht ganz sooo schön, aber wenn damit eine Unterkunftslösung gefunden werden kann, gilt es Toleranz zu üben.
  3. Kann trotz aller Anstrengungen kein Ersatz gefunden werden, so übernimmt HomeLink 80% bzw. bis maximal CHF 2000 der Annullationskosten. Bedingung dafür ist u.a., dass die Kosten mit Quittungen vorgewiesen werden können und dass ein Tauschvertrag abgeschlossen wurde.

Mehr Information zu den HomeLink Garantien finden Sie unter http://www.homelink.ch/wp/de/sechs_homelink-garantien/

Im Frühling 2015 musste HomeLink eine Ersatzlösung für ein Mitglied aus Hawaii suchen. Deren Tausch wurde von Schweizer Seite ohne genügenden Grund abgesagt, nachdem die Gegenseite Ihre Flugtickets bereits gekauft hatten. Das Schweizer Mitglied wurde umgehend vom HomeLink-Netzwerk ausgeschlossen. Die beiden Mitglieder hatten ihre Abmachungen leider ohne Tauschvertrag und nur per Mail festgehalten.

HomeLink hat einen Solidaritsaufruf innerhalb seiner Schweizer Mitglieder lanciert. Innerhalb zwei Wochen konnten den hawaiianischen Mitgliedern sechs Ersatzlösungen angeboten werden (eine Zweiwohnung, ein Angebot für Gastfreundschaft, etc.). Auf diese Art können die meisten Annullationen gelöst werden.