und unser Tauschauto für 3 Wochen in Québec

Autotausch : Übersicht über alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie Ihr Auto zum Tausch anbieten

Mein Tauschpartner verursacht Schaden…

 … an meinem Auto :

    1. Eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden am Auto, die z.B. bei einer Kollision entstehen. Die Versicherung lautet auf das Auto und nicht auf den Fahrer/die Fahrerin. Demnach macht es bei einem versicherten Schaden (u.a. Kollision) keinen Unterschied, wer das Auto steuert. Halten Sie in Ihrem Autotauschvertrag den Betrag fest, den Ihre Tauschpartner im Schadenfall für den Selbstbehalt oder Bonusverlust zu bezahlen haben.
    2. Falls Sie keine Vollkaskoversicherung abschliessen wollen oder können, informieren Sie sich, ob die Haftpflichtversicherung Ihrer Tauschpartner für allfällige Schäden bezahlt, welche diese Ihrem Auto zufügen.
    3. Wenn keine Versicherungsdeckung besteht, gilt es im Autotauschvertrag detailliert festzulegen, wer im Schadenfall welche Kosten übernimmt.

… an Dritten, mit meinem Auto:

    1. Für jedes in der Schweiz inverkehrgesetzte Fahrzeug muss zwingend eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt – unabhängig davon wer das Fahrzeug lenkt – Schäden, die Dritten mit diesem Fahrzeug zugefügt werden. Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob Schäden auch gedeckt sind, wenn der Lenker einen ausländischen Fahrausweis besitzt.

 

Ich verursache Schaden

…am Auto meiner Tauschpartner

    1. Klären Sie vor dem Tausch ab, ob das Auto Vollkasko versichert ist.
    2. Falls keine Vollkasko besteht, klären Sie mit Versicherung ab, ob Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, den Sie einem Fahrzeug zufügen, das im Ausland immatrikuliert ist und während einer befristeten Zeit von Ihnen gelenkt wird. Die diesbezüglichen AGB können von Versicherung zu Versicherung stark variieren. Dabei wird vor allem auch der Begriff « gelegentliche Benutzung » sehr unterschiedlich ausgelegt.
    3. Legen Sie im Autotauschvertrag detailliert fest, wer im Schadenfall welche Kosten für Selbstbehalt und Bonusverlust bezahlt.

…an Dritten mit dem Auto meiner Tauschpartner:

    1. Lassen Sie sich von Ihren Tauschpartnern bestätigen, dass das Auto Haftpflichtversichert ist und Schäden auch übernommen werden, wenn das Auto von Personen mit ausländischem Fahrausweis gelenkt wird.

 

Tauschen Sie Ihr Auto nur mit Autotauschvertrag und in Kenntnis der bestehenden Risiken. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen von einem Autotausch abzusehen. Sofern Sie nicht mit Ihrem eigenen Auto anreisen können und Ihnen die öffentlichen Verkehrsmittel ungenügende Möglichkeiten bieten, ist die Automiete die beste Alternative.

 

Autotausch – was Sie auch noch wissen sollten

Die Schweizer Pendlerzeitung 20 Minuten titelte:

 Fährt ein EU-Bürger mit einem Schweizer Auto über die Grenze, kann ihn dies mehrere Tausend Franken kosten. Kritiker sprechen von «EU-Abzocke».

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Mit-Schweizer-Auto-ueber-Grenze–14-700-Euro-Busse-10629032

 

Um herauszufinden, was es damit auf sich hat, haben wir die EU kontaktiert und folgende Antwort erhalten (diese von HomeLink aus dem französischen übersetzte Antwort ist ohne Gewähr, den Originalwortlaut finden Sie im französischen Blog):

Sie finden die Antwort auf Ihre Frage untenstehend. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Empfehlungen von « Europa für Sie – Beratung» um unabhängige Empfehlungen handelt und nicht die Meinung der Europäischen Kommission oder jeglicher anderen Institution oder Mitglied des Personals de EU wiedergibt. Die Europäische Kommission und keine andere nationale oder EU-Institution können dafür in Verantwortung gezogen werden. 

Sehr geehrte Frau Loye

 Staatsangehörigen der EU ist es strikte untersagt, ein ausserhalb der EU immatrikuliertes Auto (z.B.  in der Schweiz) in der EU zu lenken.  Dieses Regelung besteht aus steuerrechtlichen Gründen.

Auf europäischer Ebene findet man die Regelung in der VERORDNUNG (EWG) Nr. 2454/93 DER KOMMISSION vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften… …Fährt ein EU-Staatsbürger mit einem (nicht auf seinen Namen lautendes) in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug von der Schweiz z.B. nach Frankreich, so entspricht dies einen Warenimport, der verzollt werden muss.

 Es existieren Ausnahmen, namentlich für den Berufsverkehr, für Mietwagen und für Fahrten mit Privatfahrzeugen in Notfallsituationen. Unserer Ansicht nach, gehört die von Ihnen geschilderte Situation (eines Autotausches) nicht dazu.

 (http://www.douane.gouv.fr/informations/bulletins-officiels-des-douanes?da=06-010 )

Ihre Tauschpartner dürfen Ihr Auto in der Schweiz lenken, vorausgesetzt Sie erteilen Ihnen dafür eine schriftliche Genehmigung. Darin führen Sie Ihre Identität auf, die der Tauschpartner und die Autonummer. Ein einfaches Papier, das im Auto mitgeführt wird ist ausreichend. Kontaktieren Sie auch Ihre Versicherung und informieren Sie diese, dass Sie Ihr Auto den Tauschpartnern zur Verfügung stellen.

Wir hoffen, Ihnen Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüsse

Europa für Sie – Beratung

Unsere Autotausch-Checkliste für Sie :

1. Klären Sie ab, welche Deckung Ihnen Ihre Versicherung und die der Tauschpartner bietet. Unterhalten Sie sich mit Ihren Tauschpartnern darüber.

 

2. Wenn die Versicherungsdeckung geklärt ist, schliessen Sie einen Autotauschvertrag ab, in welchem Sie festhalten, wie allfällige Kosten im Detail aufgeteilt werden.

 

3. Falls Sie Ihr Auto mit einem EU-Staatsbürger/-Staatsbürgerin tauschen, informieren Sie diese schriftlich, dass das Auto nicht aus der Schweiz ausgeführt werden darf, weil sonst hohe Strafgebühren anfallen können.

 

4. Erstellen Sie eine Papiernotiz, in welchem Sie Ihren Tauschpartnern erlauben Ihr Auto in der Schweiz zu fahren. Darin führen Sie Ihre eigene Identität und die der Tauschpartner, sowie die Autonummer auf. Teilen Sie den Tauschpartnern mit, dass sie das Papier im Auto belassen, damit sie es auf Anfrage vorzeigen können.

 

5. Wer mit seinem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, braucht je nach Destination besondere Dokumente, um dort ungehindert und gesetzeskonform fahren zu können.
Dabei gilt es, diverse zwischenstaatliche Abkommen zu berücksichtigen, die den Geltungsbereich eines internationalen Führerscheins, eines Carnet de Passages en Douane sowie weiterer Fahrzeugdokumente und -versicherungen regeln.
http://www.tcs.ch/de/reisen-camping/reiseinfos/themen/zolldokumente.php

 

6. Falls Sie nicht ausreichend versichert sind oder keine Risiken eingehen möchten, so wählen Sie Alternativen wie den öffentlichen Verkehr oder ein Mietauto.